AGB
Stand März 20261. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der OPST GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.3 Diese AGB gelten insbesondere für:
- den Verkauf neuer, gebrauchter und refurbished Laborgeräte,
- Ersatzteile, Zubehör, Software und Reagenzien,
- Wartungs-, Reparatur-, Installations- und Supportleistungen,
- Beratungs-, Qualifizierungs- und sonstige technische Dienstleistungen.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen sowie vereinbarte Incoterms® 2020 gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.
2.3 Technische Änderungen, Konstruktionsänderungen, Modelländerungen sowie Änderungen von Spezifikationen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind und die vertragsgemäße Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
2.4 Angaben in Katalogen, Produktbeschreibungen, technischen Unterlagen, Werbematerialien oder sonstigen öffentlichen Äußerungen dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung und stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.
2.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder nicht auszuführen, sofern exportkontrollrechtliche, sanktionsrechtliche oder sonstige gesetzliche Vorgaben der Ausführung entgegenstehen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Versand-, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs-, Zoll- oder sonstiger Nebenkosten.
3.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.
3.4 Lieferungen oder Leistungen können bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgehalten werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
3.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen und Teilabrechnungen vorzunehmen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
3.7 Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.
4. Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
4.1 Lieferbedingungen und Incoterms® 2020 werden individuell vereinbart. Vereinbarte Incoterms® 2020 gehen diesen AGB vor.
4.2 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
4.3 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
4.4 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse, insbesondere behördlicher Maßnahmen, Exportkontrollen, Sanktionen, Zollverzögerungen, Transportstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten oder Lieferausfällen von Vorlieferanten, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
4.5 Sofern keine abweichenden Incoterms® oder Lieferbedingungen vereinbart wurden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über.
4.6 Der Auftraggeber ist für die Einhaltung sämtlicher Importvorschriften, Einfuhrgenehmigungen, Zollformalitäten sowie sonstiger im Bestimmungsland geltender Vorschriften selbst verantwortlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.7 Angaben zu Exportklassifizierungen, Zolltarifnummern, ECCN-, EAR- oder sonstigen außenwirtschaftsrechtlichen Einstufungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
4.8 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
5. Beschaffenheit der Ware / Refurbished Equipment
5.1 Der Auftragnehmer vertreibt neue, gebrauchte sowie refurbished Laborgeräte und Komponenten.
5.2 Originalverpackte Neugeräte können ungeöffnet und ungetestet ausgeliefert werden, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.3 Gebrauchte oder refurbished Geräte können alters- und gebrauchsbedingte optische Gebrauchsspuren aufweisen. Solche Gebrauchsspuren stellen keinen Sachmangel dar, sofern die Funktionalität des Geräts nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5.4 Refurbished-Geräte werden vor Auslieferung nach Ermessen des Auftragnehmers technisch überprüft. Dies kann insbesondere Reinigungs-, Sicht-, Funktions- und Dichtigkeitsprüfungen sowie den Austausch typischer Verschleißteile umfassen.
5.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine Prüfung oder Bestätigung hinsichtlich:
- GMP-, GLP- oder sonstiger regulatorischer Anforderungen,
- bestimmter Produktions- oder Analyseprozesse,
- Validierungen oder Qualifizierungen,
- langfristiger Ersatzteilverfügbarkeit,
- Kompatibilität mit kundenseitigen Systemen oder Softwareumgebungen,
- oder der Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck.
5.6 Öffentliche Äußerungen, Produktbeschreibungen, technische Angaben oder werbliche Aussagen stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.
6. Software und Daten
6.1 Für mitgelieferte Software gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
6.2 Der Auftragnehmer schuldet keine Übertragung, Beschaffung oder rechtliche Prüfung gesonderter Softwarelizenzen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.3 Soweit technisch möglich und zumutbar, werden vorhandene Kundendaten vor Weiterveräußerung gebrauchter Systeme gelöscht. Eine vollständige Datenlöschung nach forensischen Maßstäben wird jedoch nicht geschuldet.
6.4 Der Auftraggeber bleibt für die Sicherung eigener Daten sowie für die Prüfung der Kompatibilität mit vorhandenen IT- oder Softwareumgebungen selbst verantwortlich.
7. Service-, Wartungs- und Qualifizierungsleistungen
7.1 Service-, Wartungs-, Installations-, Support-, Qualifizierungs-, FAT-, SAT-, IQ- oder OQ-Leistungen werden ausschließlich erbracht, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
7.2 Umfang, Inhalt, Laufzeit, Reaktionszeiten und Vergütung von Wartungs- oder Serviceverträgen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Individualvereinbarung.
7.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer insbesondere keine:
- festen Reaktionszeiten,
- garantierten Wiederherstellungszeiten,
- dauerhafte Ersatzteilverfügbarkeit,
- regulatorische Zulassung,
- GMP-Konformität,
- oder Produktionsfreigabe.
7.4 Reise-, Übernachtungs-, Versand-, Transport- sowie sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.
8. Gewährleistung und Teilegarantie
8.1 Der Auftraggeber hat gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8.2 Bei gebrauchten oder refurbished Geräten beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Gefahrübergang.
8.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
- normale Abnutzung und Verschleiß,
- gebrauchsbedingte optische Beeinträchtigungen,
- Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung,
- ungeeigneter Betriebsbedingungen,
- eigenmächtiger Änderungen oder Reparaturen,
- fehlerhafter Installation durch den Auftraggeber oder Dritte,
- sowie Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile.
8.4 Eine freiwillige Teilegarantie wird ausschließlich gewährt, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.5 Die Teilegarantie beschränkt sich ausschließlich auf die Ersatzlieferung für als mangelhaft anerkannte Teile innerhalb des vereinbarten Garantiezeitraums.
8.6 Weitergehende Leistungen, insbesondere Arbeitszeit, Vor-Ort-Service, Reisekosten, Versandkosten, Remote-Support, Produktionsausfälle, Datenverluste oder sonstige Folgeschäden, sind nicht Bestandteil der Teilegarantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8.7 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet, übernimmt der Auftragnehmer keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder Funktionsgarantien.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, technischen Angaben, Genehmigungen und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
9.2 Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, alle für Export, Import, Zollabwicklung, Einfuhr, Installation, Qualifizierung oder Inbetriebnahme erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
9.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
9.4 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation, Betriebsumgebung, Medienversorgung, Datensicherung sowie für die Einhaltung der geltenden Sicherheits-, Betriebs- und regulatorischen Vorgaben am Einsatzort selbst verantwortlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10. Exportkontrolle und Compliance
10.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers stehen unter dem Vorbehalt, dass ihrer Erfüllung keine nationalen oder internationalen Vorschriften des Exportkontroll-, Außenwirtschafts-, Embargo- oder Sanktionsrechts entgegenstehen.
10.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zu verweigern, auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern exportkontrollrechtliche oder sanktionsrechtliche Vorgaben dies erforderlich machen.
10.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Export-, Reexport-, Import-, Sanktions- und Außenwirtschaftsvorschriften einzuhalten.
10.4 Der Auftraggeber wird die gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar in Länder, an Personen oder für Zwecke weiterverkaufen, exportieren oder verwenden, sofern dies gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstößt.
10.5 Soweit Endverbleibserklärungen, End User Statements oder sonstige außenwirtschaftsrechtliche Unterlagen erforderlich sind, wird der Auftraggeber diese auf Anforderung unverzüglich bereitstellen.
10.6 Lieferverzögerungen aufgrund exportkontrollrechtlicher Prüfungen, behördlicher Genehmigungen, Zollmaßnahmen oder sonstiger außenwirtschaftsrechtlicher Vorgaben hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
11. Haftung
11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- sowie im Umfang ausdrücklich schriftlich übernommener Garantien.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
11.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen für:
- Produktionsausfälle,
- Betriebsunterbrechungen,
- entgangenen Gewinn,
- Datenverlust,
- mittelbare Schäden,
- Folgeschäden,
- Verlust von Produkten oder Chargen,
- sowie Schäden aufgrund fehlender regulatorischer Zulassungen oder Validierungen.
11.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
- unsachgemäße Verwendung,
- fehlerhafte Installation durch den Auftraggeber oder Dritte,
- ungeeignete Betriebsbedingungen,
- mangelnde Wartung,
- eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen,
- oder die Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmaterialien oder Medien.
11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Vertragsbeziehung zu verwenden.
12.2 Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern oder Dritten zugänglich gemacht werden, die diese Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
12.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen,
- die öffentlich bekannt sind oder werden,
- die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- oder die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
12.4 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
13. Höhere Gewalt
13.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung von Lieferungen oder Leistungen, soweit diese durch Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht wurden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
13.2 Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen,
- Krieg, Terrorismus oder bewaffnete Konflikte,
- Pandemien oder Epidemien,
- Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen,
- behördliche Maßnahmen,
- Exportkontrollen oder Sanktionen,
- Zollverzögerungen,
- Transport- oder Lieferstörungen,
- Energie- oder Rohstoffmangel,
- Cyberangriffe,
- IT- oder Telekommunikationsausfälle,
- sowie Ausfälle oder Verzögerungen von Vorlieferanten.
13.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Beginn und Ende solcher Ereignisse informieren, soweit dies zumutbar ist.
13.4 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz des Auftragnehmers.
14.3 Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
14.5 Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
14.6 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.
Kontaktdaten
Bahnhofstr. 92, 82166 Gräfelfing, Bayern
+49 1514 491 77 30
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